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A

Absenzen

Absenzen und Urlaube

Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder verantwortlich. Hat ein Kind im Unterricht gefehlt, weist es am ersten Schultag bei allen betroffenen Lehrpersonen unaufgefordert das  Lernbuch mit einer schriftlichen, von den Eltern unterschriebenen Entschuldigung vor.
Voraussehbare Absenzen wie religiöse Feiertage, Arzt- und Zahnarztbesuche, Berufsberatung, Schnuppertage und anderem, sind in jedem Falle vorgängig mit schriftlichem Eintrag im Lernbuch der Klassenlehrperson zu melden.
Für Dispensationen wie Ferienverlängerung, Familienanlässe, kulturelle und sportliche Veranstaltungen, etc. ist mindesten zehn Tage im Voraus der Schulleitung ein schriftliches Gesuch einzureichen.

Agenda - bevorstehende Anlässe

Die Termine für unsere bevorstehenden Anlässe finden Sie auf der Startseite

Alkohol

s. Drogen

Anfahrt

So erreichen Sie uns:

Mit dem Auto

Von allen Richtungen bis zum Kreisel fahren. Abzweigung Richtung Welsikon. Gegenüber der Abzweigung zum Schwimmbad links abbiegen in die Haldenstrasse.

Zufahrt Schulhaus [pdf, 1.3 MB]

 

Öffentliche Verkehrsmittel

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns am besten mit der S-Bahn nach Seuzach Bahnhof oder mit dem Bus Nr. 674 bis zur Haltestelle "Breitestrasse". heisst „Schulhaus". Von dort ist das Schulhaus zu Fuss in etwa 5-10 Minuten zu erreichen.

Ansprechperson

Bei Problemen und Fragen aller Art ist immer die Klassen- oder die betreffende Fachlehrperson die erste Ansprechperson für Schülerinnen und Schüler sowie für Eltern.

Die Schulverwaltung ist zudem Anlaufstelle für Eltern, Schülerinnen und Schüler und erledigt vor allem die administrativen Sachen und unterstützt die Schulpflege und Schulleitung.
 

Arzt

In der zweiten Sekundarklasse findet eine obligatorische Reihenuntersuchung statt. Sie wird durch den Schularzt Dr. A. Demarmels durchgeführt, der Gesundheitszustand und Impfstatus kontrolliert. Diese Kontrolle kann aber auch dem Hausarzt übertragen werden.

Aufgabenstunde

Die Sekundarschule Seuzach bietet täglich eine Aufgabenstunde an. Sie ist für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich und wird vom Zivildienstleistenden betreut. Die genauen Daten werden persönlich abgemacht. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich zwei Tage vorher über die Klassenlehrperson anmelden. Wer regelmässigen Gebrauch von diesem Angebot macht, muss sich bei der Klassenlehrperson abmelden, sobald kein Bedarf mehr besteht. Wir behalten uns vor, die Hausaufgabenstunden zu reduzieren oder einzustellen, wenn sie nur vereinzelt genutzt werden sollten.

Weitere Informationen

B

Berufsberatung

Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Seuzach ist folgendes Berufsinformationszentrum zuständig:

biz Winterthur
Zürcherstrasse 12
8400 Winterthur
Tel: 043 259 82 82

Berufswahl

Die Berufswahl bildet einen wichtigen Teil der ganzen Sekundarschulzeit.

Gegen Ende der ersten Oberstufe geht es bereits darum, sich selber, seine Interesse und Fähigkeiten kennen zu lernen.

In der 2. Oberstufe wagen wir den ersten Schritt in die Berufswelt. Im Rahmen des Berufswahlparcours lernen die Jugendlichen erste Berufe und Firmen in der Umgebung kennen. Zudem besuchen wir gemeinsam das Berufsinformationszentrum BIZ.

Nun ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler möglichst viele Berufe kennen lernen, indem sie sich darüber informieren und schnuppern. Als Hilfe dienen ihnen verschiedene Internetseiten und Gespräche mit Eltern, Lehrpersonen und Berufsleuten. Im Rahmen einer Schnuppertage haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, während der Schulzeit einen Betrieb kennen zu lernen. Zudem empfehlen wir den Jugendlichen, die Berufsberatung in Anspruch zu nehmen.

In einem weiteren Schritt geht es darum, sich mit der Berufswelt zu vergleichen. Welche Berufe passen zu einem, welche nicht.

Im Laufe der zweiten Sekundarschule sollten sich die Jugendlichen für eine Anschlusslösung entscheiden und sich um Lehrstellen bewerben. Wir bereiten unsere Schülerinnen und Schüler möglichst gut auf den Bewerbungsprozess (Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräche) vor. Falls die Lehrstellensuche Schwierigkeiten bereitet, prüfen wir zusammen mit den Jugendlichen mögliche Zwischenlösungen.

Berufswahlschule Winterthur

Schülerinnen und Schüler, die keine Lehrstelle gefunden haben, oder noch nicht wissen, in welche Berufsrichtung sie gehen möchten, finden in der Berufswahlschule von Winterthur ein breites Angabot an Anschlusslösungen.

Berufswahlschule Winterthur

Besuchstage

Zweimal jährlich finden öffentliche Besuchsmorgen statt. Damit Sie auch wirklich kommen können, erstrecken sich diese nicht nur über die zwei gesetzlich vorgeschriebenen Tage, sondern insgesamt über vier Tage. Die Daten finden Sie in der Agenda auf unserer Homepage.

Betreuung

Frühere Umfrageresultate zeigten kein grosses Betreuungsbedürfnis. Wenden Sie sich bei neuem Bedarf an die Schulleitung.
Im Schulhaus steht allen Schülerinnen und Schülern ein Aufenthaltsraum (mit Mikrowelle) zur Verfügung.

D

Deutsch als Zweitsprache

Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache ergänzt den Regelunterricht mit dem Ziel, fremdsprachige Schülerinnen und Schüler in der deutschen Sprache zu fördern und sie in ihrem Integrationsprozess zu begleiten.

Diebstahl

Für Diebstähle im Schulhaus (Gänge, Garderobe, etc.) kann die Sekundarschule nicht haftbar gemacht werden. Wir empfehlen, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt liegen zu lassen.

Drogen - Rauchen, Kiffen, Alkohol und andere Drogen

Für Schülerinnen und Schüler besteht auf dem Schulareal inklusive des vom Schulhaus her einsehbaren Gebiets ein generelles Drogenverbot, inkl. E-Zigaretten. Da die Wirkung von Suchtmitteln wie Haschisch und Alkohol längere Zeit anhält, darf auch vor dem Unterricht kein Haschisch geraucht und kein Alkohol getrunken werden.

E

Elektronische Geräte

In unseren Schulgebäuden müssen elektronische Geräte auf lautlos gestellt und unsichtbar verwahrt werden. Das Schul-iPad wird nur zu Unterrichtszwecke benutzt. Ausserhalb der Schulräume wird das iPad nur auf Anweisung der zuständigen Lehrperson genutzt.

Elternabende

Der erste Elternabend dient der Orientierung und dem gegenseitigen Kennenlernen. An weiteren Elternabenden wird zum Beispiel über Berufswahl, 9. Schuljahr und andere Themen informiert. Da wir an diesen Abenden wichtige Anliegen besprechen, bitten wir Sie, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen.

Unterlagen zu wiederkehrenden Elternabenden befinden sich im Bereich Anlässe

Elterngespräche

Die individuelle Elternmitwirkung bezieht sich auf die Beziehung und die Rechte und Pflichten der einzelnen Eltern gegenüber Lehrpersonen, der Schule und den Behörden.
Die Zusammenarbeit Schule-Elternhaus ist eine beidseitige Pflicht und für die schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unerlässlich. Die Sekundarschule Seuzach legt Wert auf den Kontakt mit den Eltern. Der Einbezug der Eltern bei Laufbahnentscheiden ist gesetzlich im Volksschulgesetz und in der Volksschulverordnung geregelt. Die Einzelheiten erfahren die Eltern an den Elterninformations-Veranstaltungen und von den Klassenlehrpersonen.

Elternrat

Der Elternrat Halden ist fester Bestandteil der Sekundarschule Seuzach. Ziele des Elternrates sind die Mitarbeit bei Projekten der Sekundarschule, Unterstützung der Lehrerschaft bei Aktivitäten und das Organisieren eigener Aktivitäten. Weiter vertritt und behandelt er aktiv die Anliegen und Interessen der Eltern an der Sekundarschule Seuzach.

Der Elternrat behandelt Themen und Anliegen, welche die Sekundarschule Seuzach betreffen und setzt sich für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrpersonen, Schulpflege und allen anderen an der Sekundarschule tätigen Personen ein. Der Elternrat kann auf eine breite Akzeptanz und eine angenehme Zusammenarbeit mit der Schule zurückblicken. Wir engagieren uns bei der Durchführung von Projekten, der Mithilfe von Schulanlässen und setzen uns für die Wahrung der Interessen aller Eltern ein.

Der Elternrat setzt sich aus 6 bis 8 Elternvertretern der Sekundarschule zusammen. Der Elternrat versteht sich als Koordinationsstelle zwischen Schule und Eltern. Der Elternrat untersteht der Schweigepflicht. Er ist für die Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes sowie des Amtsgeheimnisses besorgt.

Elternrechte und Elternpflichten

Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist eine wichtige Voraussetzung für den Lernerfolg der Jugendlichen. Eltern haben ein Recht auf Information, auf Mitsprache bei allen Laufbahnentscheiden, das Recht Gesuche einzureichen.

Gleichzeitig hält das Volksschulgesetz auch die Verpflichtung der Eltern zur Zusammenarbeit fest. Zudem sind Eltern verpflichtet, dass ihre Kinder den obligatorischen und fakultativen Unterricht regelmässig und ausgeruht besuchen, dass ihre Kinder für den üblichen Unterricht und für die üblichen besonderen Anlässe wie Schulreisen und Exkursionen zweckmässig gekleidet sind und dass sie unter geeigneten Bedingungen ihre Hausaufgaben erledigen können

Exkursionen

Exkursionen dienen der Vertiefung und Erweiterung des Schulstoffes aus dem Unterricht, sind unentgeltlich und von einer Lehrperson begleitet.

F

Fahrzeuge

Die Schülerinnen und Schüler müssen ihre Velos auf die ihnen zugewiesenen Plätze stellen. Wer mit dem Mofa zur Schule fährt, braucht eine Einwilligung der Eltern. Mofas gehören auf den dafür vorgesehenen Abstellplatz. Es ist verboten, die Pausenplätze und Fusswege unnötig mit Fahrzeugen jeder Art zu befahren.

Ferien
Frei- und Wahlfächer

In der ersten Sekundarklasse werden textiles und technisches Gestalten sowie Tastaturschreiben (Anmeldung im Herbst) als Freifach angeboten. In der zweiten Klasse kann Hauswirtschaft gewählt werden. Freifächer müssen wie Pflichtfächer das ganze Jahr über besucht werden. In der dritten Klasse besteht ein breites Angebot an Wahlfächern, die neben den Pflichtfächern belegt werden können. Es können höchstens 36 Lektionen besucht werden, minimal müssen es 32 sein. Für die Wahlfächer gelten die Regeln der Pflichtfächer.

Fundgegenstände

Falls Ihr Kind etwas in der Schule vergessen hat, kann während den Unterrichtszeiten beim Hauswart oder in der Schulverwaltung nachgefragt werden.

G

Gewalt

Jede Art von Gewalt ist auf dem gesamten Schulareal untersagt. Dazu gehören alle Formen von Gewalt mit Worten, wie Beleidigungen, Bedrohungen, Erpressungen u.ä. sowie jede körperliche Gewalt. Waffen sind verboten.

H

Hausaufgabenstunde

s. Aufgabenstunde

Hausordnung

Hausordnung - Regeln_fuer_Schuelerinnen_und_Schueler.pdf [pdf, 113 KB]
Im Schulhaus Halden gehen rund 300 Jugendliche sowie 40 Lehrpersonen ein und aus. Das setzt voraus, dass alle aufeinander Rücksicht nehmen und zu Gebäuden und Umgebung Sorge tragen.

Hauswartung

I

Integrative Förderung

Die integrative Schulungsform (IF) ist bestimmt für Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenen Leistungsschwächen oder Schwierigkeiten in Teilbereichen. Die IF-Lehrperson unterrichtet vornehmlich in Kleingruppen (Förderzimmer, Lernlandschaft, Schulzimmer). Ziel dieser Massnahme ist eine optimale Förderung, das Aufarbeiten von Defiziten und das Erlernen von Strategien im Umgang mit den Schwierigkeiten.
Bei integrierten Sonderschülern in der Regelklasse (ISR) ist das Ziel, dass das Kind überall teilnehmen kann. Das bedeutet, dass der Schulstoff individualisiert, die Umgebung angepasst und die speziellen Bedürfnisse abgedeckt werden. Die Heterogenität und die unterschiedlichen Stärken und Schwächen in einer Klasse ergeben ein grosses Lernfeld und beinhalten wertvolle Erlebnisse für alle.

J

Jokertage

Gemäss Volksschulverordnung (§ 30, vom 1. 10. 2006) können die Schülerinnen und Schüler zwei Tage pro Schuljahr dem Unterricht fernbleiben. Die Eltern teilen den Bezug vorgängig schriftlich mit.

Es gilt folgende Punkte einzuhalten:

  1. Pro Schuljahr dürfen zwei Jokertage bezogen werden, halbe Schultage gelten auch als ein Jokertag.
  2. Jokertage können einzeln oder zusammen eingezogen werden.
  3. Jokertage sind nicht von einem Schuljahr aufs nächste übertragbar.
  4. Mitteilungen für den Bezug von Joker-Tagen werden eine Woche im Voraus der Klassenlehrperson im Kontaktheft abgegeben. Alle beteiligten Fachlehrpersonen müssen mit dem Kontaktheft vorgängig informiert werden.
  5. Drittklässlerinnen und Drittklässler können in den letzten 14 Tagen vor den Sommerferien keine Jokertage beziehen.
  6. Der erste Tag des Schuljahres (nach den Sommerferien) kann nicht als Jokertag bezogen werden.
  7. Jokertage dürfen nicht an gemeinsamen Schul- und Klassenveranstaltungen bezogen werden. Bei den Sommersporttagen werden auch an den Verschiebedaten keine Jokertage bewilligt.
  8. Beim Bezug von Jokertagen besteht kein Recht auf Nachhilfe für verpassten Unterricht; Prüfungen müssen nachgeholt werden.
  9. Nicht unter die Regelung der Jokertage fallen Absenzen wegen nicht voraussehbarer Angelegenheiten wie Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, etc.

Weitere Informationen auf zh.ch

 

Jugend- und Familienberatung

Die Belastungen im Familienalltag sind vielfältig. Die Jugend- & Familienberatung berät und begleitet Eltern und Familien bei kleinen und grossen Problemen, z.B. Besuchsrechtskonflikten und in allen Notlagen, Krisensituationen und anderen schwierigen Situationen. Die Jugend- & Familienberatung informiert auch über Entlastungsmöglichkeiten und Angebote der familienergänzenden Betreuung und vermittelt spezialisierte Fachstellen.

Zuständig für den Bezirk Winterthur ist das
Amt für Jugend und Berufsberatung, St. Gallerstrasse 42, 8400 Winterthur
Telefon 052 266 91 91

Jugendarbeit

Die Jugendarbeit der Jugendfachstelle Seuzach hat einen wesentlichen Anteil am Gemeinwohl von der Region Seuzach. Sie versteht sich als Ergänzung/ Unterstützung zu den Angeboten der Schule, der Eltern, der Kirchen, des Sozialdienstes, der Jugendverbände und der Vereine sowie weiterer Fachstellen im Bereich der Jugendarbeit. Mit den verschiedenen Angeboten in Ergänzung zu den Projekten und den verschieden Räumen, ist die Jugendarbeit der Jugendfachstelle Region Seuzach sehr breit aufgestellt.

K

Kaugummi

Es ist nicht erlaubt im Schulzimmer Kaugummi zu kauen.

Kiffen

siehe Drogen

Klapp

Klapp ist das Kommunikationswerkzeug zwischen Schule und Eltern. Eltern erhalten beim Schuleintritt ihres Kindes einen Zugangscode via Briefpost.

Klapp kann als App oder über die Webseite klapp.mobi genutzt werden

Klassenlager

Während der Sekundarschulzeit können Klassenlager durchgeführt werden. Dies sind Arbeitswochen, die der Erziehung zu Gemeinschaft, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein dienen.

Die Teilnahme ist obligatorisch, Eltern bezahlen die vom Kanton festgelegte Tagespauschale für die Verpflegung.

Klassenzuteilung

Die Klassenzuteilung erfolgt durch die Schulleitung. Gesuchen für Klassenzuteilungen kann nur in Ausnahmefällen entsprochen werden.

Kontaktadressen

Kontaktadressen

Kontaktadressen sind zu finden in der Rubrik Organisation

Direktlinks zu

 

Krankheit

Telefonische Schülerabmeldungen im Krankheitsfall nimmt die Schulverwaltung, Tel. 052 320 00 77, täglich ab 7.15 Uhr entgegen.

Kriminalprävention

Verkehrs- und Kriminalpräventionsunterricht

Ein Fachlehrer der Präventionsabteilung der Kantonspolizei Zürich unterrichtet unsere Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler einmal jährlich im Bereich Verkehr- und Kriminalprävention. Auf der Internetseite der Kantonspolizei Zürich finden Sie dazu zur Kriminalprävention ein Factsheet für die Sekundarschule.

L

Lageplan

s. Anfahrt

Lageplan

Lehrpersonen

33 Lehrerinnen und Lehrer sind an der Sekundarschule Seuzach tätig – einige nur wenige Stunden in der Woche, andere im Vollpensum.

Leitbild

Das Leitbild ist die ideelle Richtschnur für unsere Schule.

Lernheft

Das Lernbuch beinhaltet die wichtigsten Informationen für das aktuelle Semester und ist ein wichtiges Kommunikationsmittel. Es beinhaltet einerseits Administratives wie Mitteilungen und Notizen zum Sozialverhalten, Spett-Informationen, Noten, Regeln und mehr. 

Im Lernbuch werden zudem Notizen zu Gesprächen und Reflexionen festgehalten.

 

M

Mittagstisch

Der Mittagstisch im Hort Seuzach ist leider nicht mehr für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule offen.
Im Schulhaus Halden steht jedoch allen Schülerinnen und Schülern ein Aufenthaltsraum (mit Mikrowelle) zur Verfügung.

N

Neuntes Schuljahr

Das vom Bildungsrat des Kantons Zürich im Jahr 2008 beschlossene «9. Schuljahr» wird seit dem Schuljahr 2009/10 flächendeckend geführt. Die inhaltliche und organisatorische Gestaltung des 9. Schuljahres basiert auf der Grundlage einer individuellen Standortbestimmung der Schülerinnen und Schüler im 8. Schuljahr mit Hilfe des Testinstruments Stellwerk. Anhand dieser Lernstandsbestimmung werden im Rahmen eines gemeinsamen Standortgesprächs zwischen Klassenlehrperson, Eltern und Schülerinnen und Schülern die entsprechenden Fördermassnahmen abgeleitet. Alle Schülerinnen und Schüler werden auf den Übergang in die berufliche Grundbildung und die weiterführenden Schulen individuell begleitet und vorbereitet – dies geschieht in verstärkter Zusammenarbeit mit der Berufsberatung. Das bisherige Wahlfachangebot wird gestrafft und ein Lernangebot bereitgestellt, das sich zukunftsgerichtet an den Interessen und Lernbedürfnissen der Jugendlichen ausrichtet und das selbst gesteuerte Lernen mit entsprechenden Lernangeboten und -arrangements sinnvoll unterstützt.

P

Pausen

Während der grossen Pause halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenareal auf. Das Verlassen des Schulareals in den Pausen ist nur mit der Einwilligung der Klassenlehrperson erlaubt. Zwischenstunden sind von dieser Regelung ausgenommen.

Projektunterricht

Das Fach Projektunterricht steht im Stundenplan der 3.-Klässlerinnen und 3.-Klässler. Projekte gehören heute zu unserem Alltag. Es gibt kaum noch einen Lebensbereich, in dem nicht einmalige, zeitlich begrenzte, neuartige und meist interdisziplinäre, also fächerübergreifende Vorhaben eine Rolle spielen. Entsprechend wichtig ist es für Schülerinnen und Schüler mit den Methoden und Vorgehensweisen bei unbekannten Problemstellungen umgehen zu lernen. Im Projektunterricht soll auf die besonderen Interessen und Arbeitsweisen der Jugendlichen eingegangen werden. Sie sollen bei der Themenwahl und der Ausführung ihrer Projekte mitbestimmen dürfen und vermehrt Aufgaben und Probleme in Eigenverantwortung übernehmen und selbständig bearbeiten können.

Projektwoche

Projektwochen finden im Schulhaus oder in der näheren Umgebung statt und können alternativ oder zusätzlich zu Lagern angeboten werden. Sie bieten Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen Gelegenheit, geeignete Themen fächerübergreifend und praxisbezogen zu bearbeiten.

R

Rauchen

s. Drogen

Regeln für Schülerinnen und Schüler

Regeln [pdf] für Schülerinnen und Schüler

Wir gehen miteinander anständig und rücksichtsvoll um.
Die Schule ist unser Arbeitsort und wir kleiden uns entsprechend.

 

S

Sachbeschädigungen

Leider kommt es immer wieder zu mutwilligen oder anderen Sachbeschädigungen. Für die Schule ist es wichtig, dass auch bei kleinen Schäden eine Mitteilung gemacht wird. Die Schule ist jedoch für solche Schäden nicht haftbar.

Die Velokeller werden mit Videokameras überwacht und regelmässig kontrolliert. Damit konnten die mutwilligen Sachbeschädigungen stark reduziert werden.

Bei mutwilligen Beschädigungen und Beschmutzungen werden die fehlbaren Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern zur Rechenschaft gezogen.

 

Schneesportlager

Mit dem Schneesportlager wollen wir Gelegenheit bieten, sportliche Gemeinschaft mit Schulkameraden und Schulkameradinnen zu geniessen.

Schnupperlehren

In der zweiten Klasse sollen möglichst die Ferien und die gemeinsame Schnupperwoche benutzt werden. Weitere Schnupperlehren bewilligt die Klassenlehrperson in Absprache mit der Schulleitung.

Schülerparlament

Der Schülerrat vertritt Schüleranliegen gegenüber Lehrpersonen und der Schulleitung.

Schulärztlicher Untersuch

s. ARZT

Schulareal

Das Schulhaus ist für Schülerinnen und Schüler zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Freitag, 7.15 – 12.15 Uhr und 13.15 – 18.00 Uhr.

Die Benützung der Sport-Aussenanlagen ist ausserhalb der Unterrichtszeit frei und erfolgt auf eigene Gefahr. Einschränkungen sind zu beachten.

Den Einrichtungen des Schulhauses und der Umgebung ist Sorge zu tragen. Dies gilt auch für Grünflächen. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter, persönliche Utensilien an die Garderobehaken. Rollerblades und Skateboards dürfen in den Schulgebäuden nicht benutzt werden. Jede lärmige Tätigkeit ist während der Unterrichtszeit auf dem Schulareal, speziell in den Korridoren und Gruppenräumen, zu unterlassen.

Schulentwicklung

Im vergangenen Schuljahr setzten sich alle Lehrpersonen der Sekundarschule Seuzach an zwei intensiven Weiterbildungstagen mit kooperativen Lernformen auseinander. Es ist nun unser Ziel, diese neuen Lernformen im Unterricht regelmässig und erfolgreich einzusetzen; zudem werden wir an weiteren Weiterbildungsveranstaltungen unser Wissen vertiefen. Diese Weiterbildungstage fallen je zur Hälfte in die Schulzeit und in die Freizeit der Lehrpersonen. Bitte beachten Sie die Ausfall-Daten. Sollten mit den Ausfällen Probleme entstehen, bitten wir Sie, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.

Gemäss dem Entwicklungsziel der Sekundarschule Seuzach, das schülerzentrierte und selbstverantwortliche Lernen zu stärken, werden wir in allen Klassen vermehrt eigenverantwortlich und individuell lehren und lernen. Die Schüler arbeiten dabei selbständig auf individuell vereinbarte Lernziele hin und die Lehrpersonen nutzen die Lernzeit der Schülerinnen und Schüler für intensive Gespräche und die Einzelbetreuung ihrer Schützlinge. Wir sind überzeugt, mit der Stärkung der kooperativen Lernformen wie auch mit einem Ausbau des eigenverantwortlichen Lernens unsere Schülerinnen und Schüler noch besser auf den Eintritt in die Berufswelt vorbereiten zu können.

Schulleitung

Die Schulleitung führt im pädagogischen und organisatorischen Bereich. Sie ist Ansprechpartner, wenn Schwierigkeiten oder Differenzen nicht im direkten Gespräch mit der Lehrperson bereinigt werden können.

Ursula Schönbächler schulleitung@sekseuzach.ch 052 320 00 78

Schulpflege

Die Schulpflege ist zuständig für die übergeordneten, schulpolitischen und infrastrukturellen Fragen und konzentriert sich somit auf die strategische Führung.

Schulprogramm
Schulpsychologischer Beratungsdienst

Wie die Schulsozialarbeit berät auch der Schulpsychologische Dienst (SPD) bei Schulschwierigkeiten und anderen Problemen. Er führt Abklärungen durch, wenn plötzlich Leistungsschwächen auftreten und beantragt nötigenfalls Therapien. Schülerinnen und Schüler können sich über die Klassenlehrperson einschreiben lassen, Eltern nehmen direkt Kontakt auf. Die Telefonnummern finden Sie unter diesem Link.

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendfachstelle Seuzach für die Sekundar- und Primarschule Seuzach. Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern mit Problemen irgendwelcher Art können die Sozialarbeiterin Nelly Knöpfel kontaktieren. Sie nimmt sich Zeit, die Anliegen anzuhören und Ratsuchende im Finden von Lösungen zu unterstützen. Die Telefonnummern finden Sie unter diesem Link.

Schulverwaltung

Die Schulverwaltung ist Anlaufstelle für Eltern, Schülerinnen und Schüler und unterstützt die Schulpflege und die Schulleitung im administrativen Bereich. Die Öffnungszeiten finden Sie unter diesem Link.

Sonderpädagogisches Angebot

Die Integration und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen ist der Sekundarschule Seuzach ein echtes Anliegen. Unsere beiden schulischen Heilpädagoginnen unterstützen diese Jugendlichen in einem speziellen Förderzimmer, das jeden Morgen geöffnet ist.

Im Rahmen des Pilotversuches werden wir ab Sommer 2017 die Einsatzmöglichkeiten der Heilpädagoginnen in den Lernlandschaften erproben, um in Zukunft den speziellen Bedürfnissen dieser Schülergruppe noch besser gerecht zu werden.

Neben der integrativen Förderung führen wir selbstverständlich auch Kurse für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache und an einem Tag pro Woche steht uns eine Logopädin für therapeutische Massnahmen zur Verfügung.

Sportanlässe

Sport hat an der Sekundarschule Seuzach einen hohen Stellenwert. So veranstalten wir jährlich zwei Sommersporttage mit Leichtathletik und Mannschaftsspielen. Kurz vor Weihnachten messen sich die Schülerinnen und Schüler an einem Gerätewettkampf. Als Besonderheit findet immer am letzten Samstag vor den Herbstferien der traditionelle Heimensteinlauf statt. Die 2. Klässler absolvieren dabei einen 15 km Lauf, während die 1. und 3. Klässler zwischen der 15 km und einer 6.5 km langen Laufstrecke wählen können.

Viele unserer Schülerinnen und Schüler sind auch im freiwilligen Schulsport aktiv. So nehmen regelmässig Seuzacher Mannschaften an regionalen, kantonalen oder sogar nationalen Schulsportmeisterschaften in den verschiedensten Disziplinen teil. Die Vorbereitung auf diese Anlässe erfolgt jeweils in freiwilligen Sportkursen in der Mittagszeit.

Einige Schülerinnen und Schüler unserer Schule treiben in ihrer Freizeit intensiv Sport und gehören regionalen oder kantonalen Kadern an. Die Sekundarschule Seuzach hilft diesen hoffnungsvollen Talenten mit Anpassungen im Stundenplan und grosszügigen Dispensationsregelungen, Sport und Schule zu vereinbaren.

Stellwerktest und schulisches Standortgespräch

Mitte der 2. Sek nehmen alle Schülerinnen und Schüler am Stellwerk teil. Mit Tests am Computer wird der Lernstand in verschiedenen Fächern erhoben. Die Schüler erhalten so ihr individuelles Leistungsprofil, welches ihre Stärken und Schwächen aufzeigt.

Dieses bildet die Grundlage für ein schulisches Standortgespräch mit Schüler, Eltern und Klassenlehrperson für die weitere Lernplanung im Hinblick auf die Berufswahl.

www.stellwerk-check.ch

Strafen - Konsequenzen

Jugendliche, die sich nicht an die Regeln halten oder sich den Anordnungen der Lehrerschaft, der Hauswarte oder der Schulpflege widersetzen, müssen mit Konsequenzen rechnen.

Übertretungen, positive und negative Auffälligkeiten des Schülers oder der Schülerin werden im Kontaktheft festgehalten. Diese und weitere Feststellungen der Lehrpersonen bilden die Grundlage für Einträge ins Zeugnis. Bei gröberen Verstössen wird die Schulleitung beigezogen.

U

Umstufungen

Die Sekundarschule Seuzach ist eine Dreiteilige Oberstufe, die Sek-A-Klassen und Sek-B-/C-Klassen führt. In der ersten Klasse können dreimal jährlich, im November, April und Juli, Umstufungen vorgenommen werden. In den zweiten und dritten Klassen fallen die Umstufungstermine mit den Zeugnissen zusammen. Die Umstufungen erfolgen also nur noch zweimal jährlich. Sie können von Eltern und/oder Lehrpersonen beantragt werden. Grundlage für eine Umteilung ist eine umfassende Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten und eine Prognose über die Entwicklungsfähigkeit der Schülerin oder des Schülers.

Urlaubsgesuche

Über eine Dispensation bis zwei Schultage entscheidet die Klassenlehrperson, für längere Dispensation ist ein Gesuch an die Schulleitung zu richten.

V

Versicherung

Unfälle, die sich in der Schule oder auf dem Schulweg ereignen, müssen der (obligatorischen) privaten Versicherung der Eltern gemeldet werden.

W

Wahlfächer

s. Frei- und Wahlfächer

Wegzug aus der Gemeinde

Erfolgt ein Wegzug aus der Kreisschulgemeinde Seuzach sind die Eltern verpflichtet, dies der Klassenlehrperson und der Schulverwaltung frühzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt eine Schülerüberweisung aus, die direkt an die Schulgemeinde des neuen Wohnortes gelangt.

Z

Zahnarzt

Zu Beginn des Schuljahres erhält jede Schülerin und jeder Schüler die Aufforderung zum zahnärztlichen Kontrolluntersuch sowie einen Gutschein in der Höhe von pauschal Fr. 65.-.

Zeugnisse

Die Lehrpersonen stellen zweimal jährlich ein Zeugnis aus. Die Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr.

Zuzug in die Gemeinde

Melden Sie bitte Ihre schulpflichtigen Kinder bereits vor Ihrem Zuzug bei uns telefonisch oder persönlich in der Schulverwaltung an.
Wir werden Ihnen die Klassenzuteilung anschliessend schriftlich zustellen.