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Behördenwahlen

Alle vier Jahre wählen die Gemeinden ihre Organe für die nächste Amtsdauer. Die Behördenmitglieder für die Amtsperiode 2026 - 2030 wurden am 13.12.2025 in stiller Wahl gewählt. Abtretende Mitglieder scheiden jeweils per 30. Juni aus der Schulpflege aus. Amtsantritt für neue Mitglieder ist jeweils der 1. Juli. An der ersten Schulpflegesitzung im neuen Schuljahr - jeweils Ende August - konstituiert sich die Schulpflege.

Amtliche Publikationen:

13.12.2025
stille Erneuerungswahlen - die bisherigen Behördenmitglieder sind für eine weitere Amtsperiode 2026 - 2030 gewählt. [pdf, 77 KB]

26.11.2025
Für die neue Amtsperiode 2026 - 2030 stellen sich alle bisherigen Schulpflegemitglieder zur Wiederwahl zur Verfügung.
Gemäss Mitteilung der Gemeinde Seuzach sind die Wahlvorschläge nach der Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge weder geändert, zurückgezogen noch ergänzt worden. Eine Publikation der definitiven Wahlvorschläge der Sekundarschulpflege ist daher NICHT erforderlich. Die Sekundarschulpflege für die neue Amtsperiode 2026 - 2030 wird in stiller Wahl durch den Gemeinderat gewählt werden.

14.11.2025
Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden inkl. Schulpflege Sekundarschule Kreisgemeinde Seuzach, Amtsdauer 2026 bis 2030 [pdf, 118 KB]

26.09.2025
Publikation der Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden inkl. Schulpflege Sekundarschule Kreisgemeinde Seuzach, Amtsdauer 2026 - 2030 [pdf, 127 KB]

01.07.2022
Die nebenamtlich tätige Schulpflege besteht aus 6 Mitgliedern aus den drei Kreisgemeinden Dägerlen, Hettlingen, Seuzach. Die Behördenmitglieder sind für eine 4-jährige Amtsperiode vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2026 an der Urne gewählt. Die konstituierende Sitzung fand am 5. Juli 2022 statt. Die vier bisherigen Mitglieder sind S. Thali, T. Müller, M. Watzlaw und O. Riesen. Neu ins Amt gewählt wurden Karin Umiker und Rolf Bürgler. 

 

Sind Sie in einer unserer Kreisgemeinden wohnhaft und interessiert an der Mitarbeit in der Schulpflege? 
Hier zum Anforderungsprofil (2-seitiges Dokument). Zögern Sie nicht, für weitere Auskünfte ein Behördenmitglied zu kontaktieren. Sie beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen und stehen Ihnen für detaillierte Auskünfte über ihren jeweiligen Tätigkeitsbereich zur Verfügung.