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Publikationen

Amtliche Publikationen von allgemeingültigen Schulpflegebeschlüssen (Allgemeinverfügungen der Schulpflege)

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs [§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 Satz 1 VRG] erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Amtsperiode 2026 - 2030

12. Mai 2026
Schulpflegebeschluss [pdf, 122 KB]
Reglement Kunst- und Sportschulen (Version 3.0) mit Gültigkeit ab 1. August 2026 (SJ 2026/27) [pdf, 343 KB]